Anmeldung: Dipl. Event Manager/in (inkl. Sponsoring)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Weiterbildungsangebote der Wirtschaftsschule KV Winterthur
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Weiterbildungsangebote, die mit der Wirtschaftsschule KV Winterthur abgeschlossen werden.
Der Kaufmännische Verband Winterthur ist die rechtliche Trägerin der Wirtschaftsschule KV Winterthur. Wenn im Folgenden auf die Wirtschaftsschule KV Winterthur Bezug genommen wird, so ist damit im rechtlichen Sinn der Kaufmännische Verband Winterthur berechtigt und verpflichtet.

1. Anmeldung
Anmeldungen erfolgen online über unser offizielles Anmeldeformular auf www.wskvw.ch oder schriftlich mit dem ausgefüllten Anmeldeformular in PDF. Mündliche Anmeldungen können in keinem Fall angenommen werden. Die Teilnehmendenzahl pro Bildungsangebot ist begrenzt. Die Anmeldungen werden bestätigt und in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Wir behalten uns bei Bedarf vor, mit Eignungsabklärungen festzustellen, ob die Teilnehmenden die nötigen Voraussetzungen für das gewählte Bildungsangebot erfüllen.
Die Anmeldung gilt für die gesamte Ausbildungsdauer. Die Angemeldeten sind damit einverstanden, dass ihre Anmeldedaten für interne Zwecke und offizielle Statistiken elektronisch gespeichert und verarbeitet werden sowie für Werbung verwendet werden können. Unsere Werbung kann jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellt werden.

2. Durchführung
Die Durchführung eines Bildungsangebots wird schriftlich bestätigt. In Ausnahmefällen kann ein Bildungsangebot abgesagt werden (z.B. ungenügende Teilnehmendenzahl). Die angemeldeten Personen werden in diesem Fall rechtzeitig informiert und bereits einbezahlte Gebühren für Bildungsangebote werden vollumfänglich zurückerstattet. Bei Absagen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Geringfügige Änderungen gegenüber der Ausschreibung im Terminplan, bei Unterrichtsinhalten oder im Dozierendenteam des jeweiligen Angebots bleiben vorbehalten.

3. Unterrichtsort
Der Unterricht findet grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Wirtschaftsschule KV Winterthur statt, kann auch online stattfinden. Einzelne Angebote können teilweise oder gänzlich im Fernunterricht stattfinden.
Einzelne Angebote oder spezielle Veranstaltungen können an anderen Unterrichtsorten durchgeführt werden. In diesen Fällen werden die angemeldeten Personen rechtzeitig über die Änderungen informiert.

4. Kosten und Zahlungsfristen
Die Rechnung für das gebuchte Bildungsangebot erhalten die angemeldeten Personen in der Regel vor Beginn des Bildungsangebots. Für die Einzahlung der Kosten des Bildungsangebots und möglicher weiterer Kosten muss der offizielle Einzahlungsschein benutzt werden. Die Kosten für das Bildungsangebot sind grundsätzlich vor Beginn fällig, spätestens jedoch innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist. Bei mehrsemestrigen Angeboten werden die Kosten in der Regel für die Dauer eines Semesters erhoben. Bei einem Eintritt nach Beginn der Weiterbildung sind die gesamten Kosten für das Bildungsangebot/Semester geschuldet.
Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

5. Zahlungsverzug
Ab der 4. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 100.00 erhoben.
Der offene Rechnungsbetrag (inkl. Mahngebühren und Zinsen) kann jederzeit an eine Drittpartei zum Inkasso übergeben werden.

6. Ratenzahlungen
Auf Wunsch können Kurs- respektive Semestergebühren in maximal 5 Raten bezahlt werden. Ratenzahlungen müssen bei der Anmeldung zum Lehrgang einmalig beantragt werden.
Es wird eine Gebühr von CHF 10.00 pro Rate verrechnet.
Für Kursgebühren unter CHF 1‘000.00 sowie für Lehrmittel, Prüfungsgebühren und weitere Dienstleistungen sind keine Ratenzahlungen möglich.

7. Bundesbeiträge
Im Rahmen der Subjektfinanzierung unterstützt die schweizerische Eidgenossenschaft Absolvent/-innen von eidg. Fachausweisen und eidg. Diplomen mit Bundesbeiträgen. Diese werden nach abgelegter eidg. Prüfung direkt durch den Bund an die Kandidat/-innen ausbezahlt. Die Wirtschaftsschule KV Winterthur stellt ihren Teilnehmenden die für den Rückforderungsantrag benötigten Bescheinigungen aus. Details sind den jeweiligen Ausschreibungen und dem Merkblatt zu den Bundesbeiträgen auf unserer Website zu entnehmen.

8. Lehrmittel
Lehrmittel sind in der Regel nicht in den Kosten für das Bildungsangebot inbegriffen. Ohne separaten Hinweis sind sie gesondert zu bezahlen. Die ungefähren Kosten können der Ausschreibung des jeweiligen Angebots entnommen werden. Lehrmittel, die im Rahmen unseres Dienstleistungs- und Lehrmittelpakets abgegeben werden, sind fester Bestandteil des jeweiligen Bildungsangebotes und können nicht einzeln bezogen oder retourniert werden. Bei Spezialveranstaltungen können Kosten für Exkursionen, Hotelübernachtungen etc. anfallen. Ohne separaten Hinweis sind diese nicht im Kurspreis inbegriffen und gesondert zu bezahlen. Die ungefähren Kosten können der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden.

9. Prüfungsgebühren
Falls für interne Prüfungen zusätzliche Kosten anfallen, sind diese in der Ausschreibung des jeweiligen Angebots erwähnt. Wiederholungen von internen Prüfungen sind in jedem Fall kostenpflichtig. Prüfungsgebühren sind vor dem angekündigten Prüfungstermin zur Zahlung fällig. Gebühren für externe Prüfungen werden in der Regel direkt von der entsprechenden Prüfungsorganisation erhoben.

10. Preisanpassungen
Preisanpassungen in laufenden Angeboten aufgrund wichtiger Gründe oder behördlicher Anordnung bleiben vorbehalten.

11. Abmeldungen und Rücktritte
Abmeldungen vor Beginn des Bildungsgangs sind dem Sekretariat Weiterbildung schriftlich (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Rückzüge von Anmeldungen sind Abmeldungen. Es gilt dabei folgende Regelung: Abmeldungen, die mindestens 30 Tage vor Beginn des Bildungsgangs bei uns eintreffen, sind kostenlos.
Bei Abmeldungen, die weniger als 30 Tage vor Beginn des Bildungsgangs bei uns eintreffen, verrechnet die Wirtschaftsschule KV Winterthur die gesamten Kosten des 1. Semesters des jeweiligen Bildungsgangs.
Ein Rücktritt aus einem laufenden Bildungsgang kann per Ende eines Semesters erfolgen. Er muss schriftlich (per Brief oder E-Mail) dem Sekretariat Weiterbildung mindestens 30 Tage vor Semesterende mitgeteilt werden. Andernfalls werden die gesamten Kosten für das nächste Semester in Rechnung gestellt und sind geschuldet. Beendet ein Teilnehmer/-in vor Ende eines Semesters den Bildungsgang und nimmt nicht mehr am Unterricht teil, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für das restliche Semester. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abmeldung, das Nichterscheinen oder der Abbruch des Bildungsgangs wegen Krankheit, Unfall, Berufs- oder Wohnortwechsel oder aus anderen Gründen erfolgt, für welche die Wirtschaftsschule KV Winterthur keine Verantwortung übernehmen kann. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationsversicherung.

12. Vertragsauflösung durch die Wirtschaftsschule KV Winterthur
Aus wichtigem Grund (z.B. Nichtbezahlung von Rechnungen trotz Mahnung, Störung des Unterrichts trotz schriftlicher Abmahnung, grobes Fehlverhalten der/des Teilnehmenden) behält sich die Wirtschaftsschule KV Winterthur vor, einen Teilnehmenden auszuschliessen und den Vertrag per sofort aufzulösen. Die Semester-/Kursgebühr für das entsprechende Bildungsangebot ist in diesem Fall trotzdem geschuldet.

13. Bestätigungen
Am Ende eines Bildungsangebots stellt die Wirtschaftsschule KV Winterthur je nach Angebot eine Bestätigung über den Besuch oder das Erbringen einer bestimmten Leistung aus. Die genauen Regelungen sind vom gewählten Bildungsangebot abhängig.

14. Unterrichtsausfall
Ausgefallene Lektionen werden grundsätzlich nachgeholt, falls der Ausfall durch die Wirtschaftsschule KV Winterthur oder ihre beauftragten Personen verursacht wurde. Die Erstattung von Reise- und anderen Kosten, die aus Nachholterminen entstehen können, wird wegbedungen. Durch Teilnehmende versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Aufgrund von versäumten Lektionen erfolgt keine Rückerstattung von Kosten.

15. Haftung
Die Wirtschaftsschule KV Winterthur und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden, die aus durch sie organisierte Weiterbildungen und andere Veranstaltungen entstehen können. Vorbehalten bleiben grobe Fahrlässigkeit oder Absicht. Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden.

16. Datenschutz
Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung bis auf Widerruf einverstanden. Die Wirtschaftsschule KV Winterthur verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Der kaufmännische Verband Winterthur als Trägerin der Wirtschaftsschule KV Winterthur gilt nicht als Dritter. Die Wirtschaftsschule KV Winterthur ist zudem berechtigt, Daten an andere Unternehmen weiterzugeben, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung der Wirtschaftsschule KV Winterthur notwendig ist, z.B. im Fall, in dem mehr als ein Unternehmen in die Durchführung eines Lehrgangs involviert ist. Vorbehalten bleibt im Übrigen die Weitergabe von Daten, zu der die Wirtschaftsschule KV Winterthur gesetzlich verpflichtet ist (z.B. gesetzliche Rechenschaftspflichten gegenüber den Bildungsbehörden). Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich die/der Teilnehmende ausdrücklich mit diesen Grundsätzen einverstanden.
Bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten verweisen wir zudem auf die Datenschutzerklärung auf unserer Website.

17. Schlussbestimmungen
Es sind die AGB der jeweils gültigen Fassung anwendbar. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Winterthur.

Winterthur, im Juli 2023

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